Um Bauschäden zu vermeiden muss von der Planung bis zur Ausführung stets nach sach- und fachtechnischen Erkenntnissen abgeklärt, geplant, konstruiert, ausgeführt und kontrolliert werden.
Haben Sie sich schon einmal gefragt wann Bauschäden entstehen?
Die erste Antwort ist meistens: "Bei der Ausführung!"
Eine fachlich korrekte Ausführung ist immer der Garant für eine schadenfreie Zukunft des Bauteiles.
Doch was trägt der Architekt und seine Planer zur Qualität der Baute bei?
Ohne eine saubere Grundlagenerarbeitung, sowie einer konstruktive Planung können die Rahmenbedingungen für die Ausführung nicht geschaffen werden und der Bauschaden wird so geplant.
Ebenso wird durch eine unsaubere Ausführung die beste Planung sabotiert und der Schaden am Bauteil produziert.
Somit benötigt es von allen Beteiligten ein umfassendes Sach- und Fachwissen in der zu bearbeitenden Materie, um eine schadenfreie Lösung am Bauteil zu erreichen.
Eine solche Arbeitsweise wird auch die Kontrollfunktion des Aufsichtsorganes vereinfachen, um den geplanten Endzustand zu erreichen.
Als Leitfaden könnten folgende, nicht abschliessende Fragen als Anhaltspunkt dienen:
- Was sind die Anforderungen an ein Bauteil
- Wie soll der Endzustand sein
- Was sagen die Normen
- Ist der Planer sach- und fachtechnisch in der Lage die Grundlagen zur Lösung zu erarbeiten
- Steht die Architektur vor der Funktion
- Wie wird ein Detail konstruktiv gelöst
- Wie sind die Verarbeitungshinweise der Hersteller/Lieferanten
- Wurde die planerische Lösung mit Fachleuten besprochen
- Welche Vorarbeiten sind vorzunehmen
- Welche Materialien kommen zum Einsatz und wie werden diese verarbeitet
- Ist der Ausführende sach- und fachtechnisch in der Lage die Lösung auszuführen
- Wie ist der Arbeitsablauf auf der Baustelle
- Sind zu bearbeitende Bauteile bereit für die weitere Bearbeitung (Bauteiltemperatur, Bauteilfeuchte)
- Ist die Witterung geeignet (Niederschläge, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit)
- Wurde die Ausführung kontrolliert
- Kann die Ausführung zur weiteren Bearbeitung freigegeben werden?
Somit ist der Prozess von der Grundlagenerarbeitung zur Planung und zur die Ausführung an Ort wie in einer Kette miteinander verbunden, womit das schwächste Glied entscheidend zu einem mangelhaften Bauteil beiträgt.
Fazit:
Bauschäden können vermieden werden!
Dazu benötigt es fachlich gut ausgebildete Planer, Konstrukteure, Kontrollorgane und ausführende Handwerker.
Gute und Aufmerksame Bauleitende und ausführende Unternehmer vor Ort können eine ungenügende Planung einschätzen und die Situation mit ihrem vorhandenem Fachwissen noch entschärfen. Dies führt dann meistens zu einem grösserem Arbeitsaufwand in der Ausführung und zu Terminverzögerungen bei den nachfolgenden Nebenunternehmern, sowie oft auch zu höheren Kosten beim Gesamtprojekt.
Nur mit einer korrekten Abklärung, fachlichen Planung und korrekten Ausschreibung vor der Ausführung werden die Baukosten direkt beeinflusst.
Die Qualität am Bau leistet der ausführende Handwerker, welcher sorgfältig ausgewählt werden muss, und die gegebenen Kosten nur noch wenig beeinflusst.
Es soll alles daran gesetzt werden um qualitätsbewusst und schadenfrei zu bauen!
Bespiel aus der Praxis:
Bodenplatte für einen Keller eines EFH, im Grundwasser
Baumangel welcher aus der Planung entstand und weder vom ausführende Unternehmer noch von der Bauleitung vor Ort erkennt wurden.
Das Abdichtungskonzept wurde mit Fugenblechen im Anschlussbereich Bodenplatte/Kelleraussenwände erstellt.
Am oberen Ende der Bodenplatte wurde die Bodenplatte für die Kelleraussentreppen hinausgeführt.
Wie zu erkennen ist, wurden die Fugenbleche umlaufend der Bodenplatte eingebracht.
Kurz nach Bezug des Hauses, ist im Bereich des Kellerabganges Wasser in den angrenzenden Kellerraum eingetreten.
Es ist klar zu sehen, dass in der Wandflucht der Aussenwand des Anschlussbereiches Bodenplatte/Aussenwand zur Kelleraussentreppe (von links her) die Fugenbleche in der Bodenplatte nicht montiert wurden!
Der Niederschlag fällt auf die Aussentreppe und findet den Weg an der Aussenwand entlang auf die Bodenplatte und von da durch die horizontale Arbeitsfuge Boden/Wand ins Gebäudeinnere.
Bei Sondierungen wurde zudem festgestellt, dass im Anschlussbereich auch nachträglich keine Abdichtung von Aussen aufgebracht wurde.
Bei diesem Detail wurde auf der ganzen Linie versagt.
Da ca. 5.00 m Fugenblech nicht eingebracht wurden, muss dieser Bereich für ein vielfaches der ursprünglichen Kosten nachträglich Abgedichtet werden.
Ein kleines Restrisiko für weiteres eindringendes Wasser in den Anschlussbereichen der Fugenbleche kann nicht ausgeschlossen werden.
Weiter müssen die eingebrachten Estrichboden im Keller teilweise ausgebaut und neu eingebracht werden, da das Wasser unterläufig wurde und so den Verbund zur Bodenplatte löste.
Für die Bauherrschaft keine erfreuliche Nachricht!
Sollten Sie Unterstützung bei der Grundlagenerarbeitung und Planung, sowie bei der Überwachung/Kontrolle der Ausführung benötigen oder sollte der Bauschaden schon entstanden seine, rufen sie uns an.
+41 61 731 42 00
Ihre rog-Bauexperten